AGB Hard- und Software

Allgemeine Geschäftsbedingungen von VERSCHAEREN AG - IT SOLUTIONS

§1 Geltung der Bedingungen

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Eventuell entgegenstehende Bedingungen des Käufers und Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von VERSCHAEREN AG - IT SOLUTIONS schriftlich bestätigt werden. Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen und Preislisten gemachten Angaben über Gewichte, Maße, Leistungen, Abbildungen, Preise und Lieferfristen sind nur Richtwerte und können Änderungen unterliegen. Sie werden verbindlich, wenn sie im Vertrag oder in der Geschäftskorrespondenz vom VERSCHAEREN AG - IT SOLUTIONS ausdrücklich zugesichert werden. Sonst gelten die am Tage der Lieferung zutreffenden Daten.

§2 Angebot, Vertragsabschluß und Lieferung

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindliche Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Sofern nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Lager VERSCHAEREN IT SOLUTIONS zuzüglich der am Tage gültigen Mehrwertsteuer. Sie schließen Fracht, Porto, Versicherungen und sonstige Versandkosten nicht ein. Nimmt der Kunde die bestellte Ware nicht bis zu dem in der Auftragsbestätigung genannten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages. Der Kunde ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es einer vorherigen Zustimmung bedarf. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist erst dann berechtigt, wenn er VERSCHAEREN IT SOLUTIONS durch eingeschriebenen Brief eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen gesetzt hat, es sei denn, dass VERSCHAEREN IT SOLUTIONS einen festen Termin ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Jeglicher Schadensersatzanspruch, sei es auf Ersatz unmittelbarer Schäden, und alle sonstigen Gewährleistungsansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Arbeitskämpfe, Verkehrsstörungen und Höhere Gewalt befreien VERSCHAEREN IT SOLUTIONS für die Dauer der Auswirkungen von der Lieferpflicht. VERSCHAEREN IT SOLUTIONS kann wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

§3 Preise

Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die jeweils aktuelle Preisliste von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS, jedoch mit der Maßgabe, dass VERSCHAEREN IT SOLUTIONS berechtigt ist gegebenenfalls eingetretene Preiserhöhungen (Veränderung der Wechselkurse, Rohstoff-Verteuerungen, Frachten und dergleichen) nach ihrer Wahl weiterzugeben. Alle Preise verstehen sich ab Lager VERSCHAEREN IT SOLUTIONS zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§4 Zahlungen

Die Rechnungsbeträge sind mit dem Zugang sofort ohne Abzug fällig. Zahlungsziele müssen schriftlich vereinbart werden. Rechnungen können auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Wechsel oder andere Anweisungspapiere werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen. Diskont und Spesen sind sofort fällig. VERSCHAEREN IT SOLUTIONS haftet nicht für die rechtzeitige Vorlage, Protestierung, Benachrichtigung und Zuteilung der Papiere bei Nichteinlösung, sofern ihr oder dem Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. VERSCHAEREN IT SOLUTIONS ist zur Abtretung der Forderungen aus der Geschäftsbeziehung berechtigt. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und danach auf die jeweils älteste offene Forderung des Kunden angerechnet. Bei Zahlungsverzug ist VERSCHAEREN IT SOLUTIONS berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Rechte, Verzugszinsen in Höhe von 1,2 % pro Monat auf die ausstehenden Beträge sowie für jede Zahlungsaufforderung eine Mahngebühr von 10,-- DM zu berechnen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug und/oder werden VERSCHAEREN IT SOLUTIONS Umstände bekannt, die auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden schließen lassen, so ist VERSCHAEREN IT SOLUTIONS berechtigt, alle Forderungen aus Geschäften sofort fällig zu stellen und sicherheitshalber die Herausgabe der von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS gelieferten Waren zu fordern. VERSCHAEREN IT SOLUTIONS ist dann auch berechtigt, vor Lieferung neuer Waren Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Rechnungsbetrages zu verlangen oder von noch nicht erfüllten Verträgen zurückzutreten. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu. Eine Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen erklärt werden. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen nicht die Fälligkeit der VERSCHAEREN IT SOLUTIONS-Forderungen.

§5 Versand und Gefahrenübergang

Soweit der Kunde nichts anderes bestimmt, wählt VERSCHAEREN IT SOLUTIONS die günstigste Versandart nach eigenem Ermessen. Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager VERSCHAEREN IT SOLUTIONS. VERSCHAEREN IT SOLUTIONS ist auch berechtigt, hierfür eine zusätzliche Pauschale zu berechnen, sofern eine Pauschale in der Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesen wird. Bei LKW-Versand trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko. Die Gefahr, auch für frachtfreie Lieferungen, geht auf den Käufer über, sobald VERSCHAEREN IT SOLUTIONS die an den Kunden zu liefernde Ware an den Spediteur oder den Frachtführer oder an einen statt dessen eingesetzten Beförderer oder an eine sonstige zum Transport bestimmte Person übergibt. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und zu Lasten des Kunden.

§6 Gewährleistung und Haftung

Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen und wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung nach Eintreffen auf Mängel, Falschlieferung, Mengenabweichung und dergleichen sofort zu prüfen. Jegliche Beanstandung muss innerhalb von 7 Tagen geltend gemacht werden. Garantieumtausch kann nur dann erfolgen, wenn die Ware in der Originalverpackung mit Zubehör komplett an VERSCHAEREN IT SOLUTIONS gesandt wird. Die Ware muss frei eintreffen und wird von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS unfrei wieder ausgeliefert. Der Austausch erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile. Eine detaillierte Beschreibung des Mangels ist beizufügen. Ohne diese Beschreibung und ohne Vorlage der Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie ist kein Austausch möglich. Das Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach dreimaligem Versuch, wofür angemessene Zeit und Gelegenheit bestanden haben muss, nicht behoben werden konnte. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Einheiten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie z.B. Druckköpfe, Farbbänder, Typenräder, Tonermaterialien oder weitere Verschleißmaterialien sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geräten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Austauschteile gehen in das Eigentum von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS über. Vorlieferungen können nur gegen Rechnung bzw. Nachnahme geliefert werden. Nach Erhalt der defekten Teile erfolgt eine Gutschrift. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass der mängelfreie Teil der Lieferung für den Kunden nicht verwendbar ist. Für Mängel, die auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen sind, haftet VERSCHAEREN IT SOLUTIONS wie folgt: VERSCHAEREN IT SOLUTIONS verpflichtet sich, unentgeltlich alle defekten Bauteile im Austausch innerhalb der 6 Monate nach Gefahrenübergang zu liefern. Die Nachbesserungsarbeiten bzw. Serviceleistungen sind vom Kunden selbst zu erbringen. Falls der Kunde diese Leistungen nicht erbringen kann oder möchte, so kann er die Serviceleistungen von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS in Anspruch nehmen. In diesem Fall werden von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS nur die Kosten für die notwendigen Bauteile und Materialien übernommen. Werden Nachbesserungen und Serviceleistungen erforderlich, so wird der Arbeitslohn dem Kunden zu üblichen Marktpreiskonditionen gesondert in Rechnung gestellt. Die Serviceleistungen erfolgen in der Werkstatt von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS.
Eine Verlängerung der Garantie besteht dadurch nicht. Bei allen an VERSCHAEREN IT SOLUTIONS gelieferten defekten Geräten bzw. Teilen, die sich nach der Überprüfung als in Ordnung erweisen, werden Überprüfungskosten je nach Aufwand, mindestens aber in Höhe von 25,-- DM erhoben. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde VERSCHAEREN IT SOLUTIONS die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, so ist VERSCHAEREN IT SOLUTIONS von der Mängelhaftung befreit. Wenn VERSCHAEREN IT SOLUTIONS eine ihr gestellte, angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, oder wenn die Nachbesserung unmöglich ist oder von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS verweigert wird, so kann der Kunde das Recht der Minderung geltend machen. Kommt zwischen dem Kunden und VERSCHAEREN IT SOLUTIONS eine Einigung über die Minderung nicht zustande, so kann der Kunde auch Wandlung verlangen. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt des Gefahrenüberganges an nach 6 Monaten. Die Haftung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten und elektrischen Einflüssen entstehen.
Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. VERSCHAEREN IT SOLUTIONS übernimmt ausdrücklich keine Garantie für Schäden, die durch den Anschluss an Zusatzgeräten, Erweiterungskarten oder durch äußere Einflüsse entstehen. Weitere Ansprüche des Kunden gegen VERSCHAEREN IT SOLUTIONS und deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

§7 Software

Soweit Programme von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS zum Lieferumfang gehören, erwirbt der Käufer das einfache Nutzungsrecht an der Software in Form einer Nutzungslizenz. Die Software selbst bleibt im ausschließlichen Eigentum von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS. Das Nutzungsrecht ist, soweit vertraglich nicht anders geregelt, auf eine Zentraleinheit (CPU/Prozessor) beschränkt. Eine Anwendung auf weiteren Zentraleinheiten erfordert den gesonderten Erwerb zusätzlicher Lizenzen. Handbuch und Programm sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Jegliches Kopieren, Vervielfältigen oder Umsetzen in eine andere Form, vollständig oder teilweise, ist ohne Zustimmung von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS nicht erlaubt. Wird die Software unberechtigt durch den Kunden oder nach Weitergabe an einen Dritten mehrfach genutzt, so steht VERSCHAEREN IT SOLUTIONS vom Tage der Mehrfachnutzung an eine Entschädigung für jede zusätzlich genutzte Zentraleinheit in Höhe des Listenpreises der installierten Software zum Tage der Mehrfachnutzung vom Kunden zu. Eine weitere Inanspruchnahme von Schadensersatz oder die Inanspruchnahme von Schadensersatz weiterer oder anderer Lizenz oder Urheberrechtsverletzungen ist dadurch nicht ausgeschlossen. Erhält VERSCHAEREN IT SOLUTIONS erst nachträglich von der unberechtigten Nutzung Kenntnis, so ist die Entschädigung vom Tage der Mehrfachnutzung an mit 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen. Jede Gewährleistung durch VERSCHAEREN IT SOLUTIONS setzt voraus, dass der Kunde eine schriftliche, detaillierte Fehlerbeschreibung inklusive einer Datensicherung vorlegt, aus der insbesondere ersichtlich sein muss, nach welchen Befehlsfolgen/Bedienungsfolgen die behaupteten Programmfehler auftreten. Die Gewährleistungspflicht bezieht sich nicht auf Mängel oder Schäden, die durch Veränderung von Programmen oder unzureichender Datensicherung entstanden sind. Soweit VERSCHAEREN IT SOLUTIONS Software Dritter vertreibt, sei es einzeln oder in Verbindung mit eigenen Produkten, sei es ausdrücklich im Namen Dritter oder im eigenen Namen, kann VERSCHAEREN IT SOLUTIONS Gewähr zunächst nur dadurch leisten, dass dem Kunden sämtliche Gewährleistungsansprüche von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS gegen Dritte abgetreten und alle zur Durchführung dieser Ansprüche erforderlichen Auskünfte erteilt werden. In diesem Fall kann VERSCHAEREN IT SOLUTIONS erst nach erfolgloser gerichtlicher Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche gegen Dritte und nur auf Wandlung in Anspruch genommen werden. Die Verjährung des Anspruchs auf Wandlung wird mit Rechtshängigkeit des Anspruchs gegen Dritte gehemmt; die Frist läuft mit Zustellung des Urteils weiter. Das Erfordernis, Dritte in Anspruch zu nehmen entfällt, wenn über deren Vermögen der Konkurs eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Der Gewährleistungspflicht unterliegt stets nur die neueste gelieferte Softwareversion. Der Kunde ist verpflichtet, eine neue, ihm von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS angebotene Programmversion zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht zu übernehmen.

§7a Hardware

VERSCHAEREN IT SOLUTIONS liefert Hardware nur und ausschließlich im Zusammenhang mit der Beauftragung für die Erstellung von Alarmanlagen und Anlagen für die Videoüberwachung. VERSCHAEREN IT SOLUTIONS kann die Projektierung nur auf der Grundlage der vom Kunden übermittelten Angaben übernehmen. VERSCHAEREN IT SOLUTIONS verwendet ausschließlich Komponenten, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der Kunde ist verantwortlich für die bauseitigen Voraussetzungen hinsichtlich Energieversorgung und Leitungsführung. Wenn und soweit sich nach Errichtung von Anlagen herausstellt, dass Emissionen aus dem Bereich des Kunden oder von Dritten den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage beeinträchtigen und diese bei Projektierung der Anlage nicht bekannt waren, hat der Kunde die Mehrkosten für die Beseitigung der Beeinträchtigung zu tragen.

Der Kunde hat rechtzeitig vor Beginn von Montagearbeiten Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen o.ä. Anlagen zu machen, ggf. hierzu Pläne auszuhändigen sowie Angaben über die statischen Bedingungen zu machen.

Der Kunde nennt VERSCHAEREN IT SOLUTIONS einen verantwortlichen Ansprechpartner, welcher berechtigt ist, VERSCHAEREN IT SOLUTIONS Bescheinigungen über die erbrachten Leistungen zu erteilen und die Fertigstellung der Aufstellung bzw. Montage zu bestätigen.

Auf Anforderung stellt der Kunde auf seine Kosten VERSCHAEREN IT SOLUTIONS rechtzeitig zur Verfügung: Hilfspersonen, wie Handlanger, jedoch nach Art und Umfang der Leistungen der VERSCHAEREN IT SOLUTIONS auch Facharbeiter, wie Maurer, Zimmerleute, Schlosser, Kranführer mit Werkzeug in erforderlicher Zahl. Erd-, Beton-, Stemm-, Gerüst-, Verputz-, Maler- und sonstige branchenfremde Nebenarbeiten sind vom Kunden in Absprache mit VERSCHAEREN IT SOLUTIONS zu organisieren.

Das hierzu benötigte Material, Betriebskraft und Wasser einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Verwendungsstelle, Beleuchtung, Montagegestelle für die Aufbewahrung von Maschinenteilen, Apparaturen, Materialien etc. sind im abgesprochenen Umfang bereit zu halten.

Der Kunde hat darüber hinaus weitere zum Schutz von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS und deren Erfüllungsgehilfen sowie der persönlich eingebrachten Sachen dieser Personen Aufbewahrungsmöglichkeiten bereit zu halten.

Der Kunde trägt Sorge für eine sachgemäße, dem Umweltschutzrecht entsprechende Entsorgung von Teilen, welche VERSCHAEREN IT SOLUTIONS (ohne diese vorab geliefert oder eingebaut zu haben) im Rahmen der zu erbringenden Leistungen ausbaut oder ersetzt. Sofern der Kunde es wünscht, kann die Entsorgung auf seine Kosten durch VERSCHAEREN IT SOLUTIONS erfolgen. Dies gilt nicht für die Rücknahme von Teilen, zu der VERSCHAEREN IT SOLUTIONS gesetzlich verpflichtet ist.

Erfordert die Erbringung vereinbarter Leistungen eine Mitwirkung des Kunden, hat dieser sicherzustellen, dass VERSCHAEREN IT SOLUTIONS alle erforderlichen und zweckmäßigen Informationen und Daten rechtzeitig sowie in erforderlicher Qualität zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde wird im Fall von Programmierarbeiten VERSCHAEREN IT SOLUTIONS die erforderlichen Rechnerleistungen, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und im ausreichenden Umfang zur Verfügung stellen, sofern VERSCHAEREN IT SOLUTIONS diese rechtzeitig anfordert.

Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, trägt er die Nachteile und Mehrkosten ebenso wie die Verantwortung für hieraus entstehende Verzögerungen bei der Leistungserbringung.



§8 Eigentumsvorbehalt

VERSCHAEREN IT SOLUTIONS behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor, solange VERSCHAEREN IT SOLUTIONS noch Forderungen aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverbindungen mit dem Kunden zustehen. Der Kunde ist berechtigt, über die im Eigentum von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS stehenden Waren im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung fristgemäß nachkommt. Bei der Verarbeitung der Waren von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS durch den Kunden gilt VERSCHAEREN IT SOLUTIONS als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstandenen Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwirbt VERSCHAEREN IT SOLUTIONS Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle der Verbindung unserer Ware mit einer Sache des Kunden oder eines Dritten diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis auf VERSCHAEREN IT SOLUTIONS über. Der Kunde oder Dritte gilt in diesem Fall als Verwahrer. Hat der Kunde auf von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS gelieferten und noch im Eigentum von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt das Eigentum von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS davon unberührt. Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf durch den Kunden oder einer ggf. dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen VERSCHAEREN IT SOLUTIONS Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS an der verkauften oder vermieteten Ware zur Sicherung an VERSCHAEREN IT SOLUTIONS ab. Auf Verlangen von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS hat der Kunde alle erforderlichen Auskünfte über den Bestand der im Eigentum von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS stehenden Waren und über die gemäß vorstehender Bestimmungen an VERSCHAEREN IT SOLUTIONS abgetretenen Forderungen zu geben, sowie seine Abnehmer von der Abtretung in Kenntnis zu setzen. Übersteigt der Wert der zur Sicherung zurückgenommener Waren an den Forderungen von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS um mehr als 25 %, so wird VERSCHAEREN IT SOLUTIONS auf Verlangen des Kunden insoweit Unsicherheiten nach Wahl von VERSCHAEREN IT SOLUTIONS freigeben. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, sowie deren Beschädigung oder Abhandenkommen sind VERSCHAEREN IT SOLUTIONS unverzüglich schriftlich mitzuteilen; im Falle der Pfändung ist VERSCHAEREN IT SOLUTIONS das Pfändungsprotokoll oder der Pfändungsbeschluss vorzulegen. Kosten für notwendig werdende Investitionen durch VERSCHAEREN IT SOLUTIONS hat der Kunde zu tragen.

§9 Export

VERSCHAEREN IT SOLUTIONS weißt darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte, bezogen auf die Ausfuhr, erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die Zustimmungserklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Waren einzuholen.

§10 Datenschutz

VERSCHAEREN IT SOLUTIONS wird die Daten der Kunden - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetztes zulässig (Paragraph 26 BDSG) - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.

§11 Abschließende Bestimmungen

Bestellungen und Lieferungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen dieser ABG berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort ist 49201 Dissen a.T.W., Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile 49201 Dissen a.T.W., auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess.

Dissen, 01. Januar 2012

VERSCHAEREN AGIT SOLUTIONS